AGB & Widerruf
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der HEIM EXPRESS, eine Marke der LADE EXPRESS GmbH für die Lieferung, Planung, Montage, Inbetriebnahme und Wartung von Wärmepumpen, Photovoltaikanlagen, Ladestationen sowie Leistungen als Generalunternehmer (GU).
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Lieferungen und Leistungen der HEIM EXPRESS, einer Marke der LADE EXPRESS GmbH – im Folgenden “HEIM EXPRESS” – gegenüber Kunden in Deutschland.
Die AGB regeln alle Verträge, die sich auf die Planung, Lieferung, Installation, Inbetriebnahme, Wartung und ggf. den Betrieb folgender Systeme und Anlagen beziehen:
- Wärmepumpensysteme, einschließlich Heizungsanbindung, Steuerung, Hydraulik, Demontage bestehender Systeme und Inbetriebnahme,
- Photovoltaikanlagen (PV), einschließlich Solarmodule, Unterkonstruktionen, Wechselrichter, Batteriespeicher, Notstromsysteme, Energiemanagement und Netzanmeldung,
- Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge, sowohl im privaten, gewerblichen als auch halböffentlichen Bereich, inkl. Backend-Integration und Abrechnungssystemen,
- Komplettlösungen im Rahmen von Generalunternehmerverträgen, bei denen HEIM EXPRESS sämtliche Leistungen aus einer Hand erbringt.
Der Begriff “Generalunternehmerleistungen” (GU-Leistungen) umfasst die gesamtheitliche technische, kaufmännische und organisatorische Umsetzung von Bauprojekten in den Bereichen erneuerbare Energien, Gebäudetechnik, Elektromobilität und Wärmetechnik. Dazu gehört insbesondere:
- die vollständige Koordination aller erforderlichen Gewerke (z. B. Elektro, Heizung/Sanitär, Tiefbau, Gerüstbau, Netzanschluss),
- die Steuerung von Subunternehmern und Fachpartnern,
- die Projektleitung und Baustellenorganisation bis hin zur Abnahme durch Behörden, Netzbetreiber oder Endkunden.
Individuelle Regelungen und Zusatzbedingungen (z.B. zur Nutzung von Monitoring-Software, Cloud-Diensten, zur Fördermittelbeantragung oder bei besonderen technischen Anforderungen) können zwischen den Vertragsparteien separat vereinbart werden. Diese individuell vereinbarten Inhalte haben im Konfliktfall Vorrang gegenüber diesen AGB, sofern sie schriftlich oder in Textform festgehalten wurden.
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge der HEIM EXPRESS – eine Marke der LADE EXPRESS GmbH – mit Kunden in Deutschland und Österreich über die Erbringung von Leistungen in den Bereichen:
- Planung, Lieferung, Montage, Inbetriebnahme und Wartung von Photovoltaikanlagen (PV), einschließlich Wechselrichter, Batteriespeicher, Energiemanagementsysteme und Netzanbindung
- Lieferung und Installation von Wärmepumpensystemen (Luft-, Wasser-, Erdreichwärme), einschließlich Heizungsanbindung und Gebäudetechnik
- Aufbau und Betrieb von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge im privaten, gewerblichen und halböffentlichen Bereich
- Generalunternehmerleistungen (GU) für gebäudetechnische Gesamtprojekte im Bereich der Energie- und Haustechnik, inklusive Koordination sämtlicher Gewerke und Subunternehmer
Diese AGB gelten gegenüber Verbrauchern (§13 BGB) ebenso wie gegenüber Unternehmern (§14 BGB). Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person, oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Vertragsabschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen – insbesondere technische, Sonderlösungen, Software-Nutzungen, Fördermittelmanagement oder Wartungsverträge – werden in separaten Vertragsdokumenten geregelt und gehen im Konfliktfall diesen AGB vor, sofern sie schriftlich vereinbart wurden.
2. Vertragsschluss
2.1 Angebot und Annahme
Die Darstellung von Produkten, Systemlösungen oder Dienstleistungen auf Websites, in Broschüren, Katalogen oder Angeboten stellt kein verbindliches Angebot, sondern lediglich eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Kunden dar (invitatio ad offerendum).
Ein rechtsverbindlicher Vertrag kommt erst zustande, wenn das Angebot des Kunden durch HEIM EXPRESS schriftlich oder in Textform bestätigt oder mit der Ausführung der Leistung begonnen wird.
2.2 Online- und Offlineverträge
Bei Online-Bestellungen gibt der Kunde mit dem Absenden der Bestellung ein verbindliches Vertragsangebot ab (durch Klicken auf den entsprechend gekennzeichneten Button). Die Bestätigung des Eingangs durch eine automatisierte E-Mail stellt noch keine Annahme dar – die Annahme erfolgt durch eine gesonderte Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Leistungserbringung.
Diese Zugangsbestätigung stellt noch keine Vertragsannahme dar, es sei denn, darin wird bereits ausdrücklich die Annahme erklärt. HEIM EXPRESS kann das Vertragsangebot des Kunden innerhalb von 5 Werktagen (in Textform, z.B. per E-Mail oder durch Beginn der Leistungserbringung bzw. Versand der Ware) annehmen. Nach fristlosem Verstreichen gilt das Angebot als abgelehnt. Bei Verträgen, die außerhalb digitaler Bestellprozesse (z. B. im Rahmen von Vor-Ort-Beratungen, telefonischen Anfragen oder GU-Projekten) zustande kommen, wird ein Angebot in der Regel schriftlich unterzeichnet oder per E-Mail bestätigt. Auch hier erfolgt der Vertragsschluss erst durch Annahme seitens HEIM EXPRESS.
2.3 Umfang und Inhalt des Vertrags
Der vertraglich geschuldete Leistungsumfang ergibt sich aus der Auftragsbestätigung, dem Angebot, den Planungsunterlagen oder dem unterzeichneten Vertrag. Änderungen oder Ergänzungen sind nur gültig, wenn sie von beiden Seiten schriftlich bestätigt wurden. Mündliche Nebenabsprachen bedürfen zur Wirksamkeit der Textform.
2.4 Vertragssprache und Speicherung
Die Vertragssprache ist Deutsch. Verträge im Rahmen von Online-Bestellungen werden nicht dauerhaft bei HEIM EXPRESS gespeichert. Kunden erhalten jedoch eine Zusammenfassung ihrer Bestellung bzw. ihres Auftrags in Textform (z. B. per E-Mail).
2.5 Verbraucherinformationen
Sofern der Kunde Verbraucher ist, gelten zusätzlich die Bestimmungen zum Widerrufsrecht gemäß Ziffer 11 dieser AGB. HEIM EXPRESS stellt diese Informationen dem Kunden im Rahmen des Vertragsschlusses auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung (z.B. per E-Mail).
3 Leistungsbeschreibung
3.1 Leistungsumfang
HEIM EXPRESS eine Marke der LADE EXPRESS GmbH, erbringt Leistungen als Generalunternehmer im Bereich moderner Energielösungen. Der konkrete Vertragsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung oder dem Vertrag und kann insbesondere folgende Leistungen beinhalten:
- Photovoltaikanlagen (PV): Planung, Lieferung und fachgerechte Installation von Solarmodulen, Unterkonstruktionen, Wechselrichtern, Batteriespeichern, Notstrom-/Backup-Systemen sowie Einspeiseeinrichtungen inkl. Anmeldung beim Netzbetreiber
- Wärmepumpenanlage (WP): Lieferung, Montage und Inbetriebnahme von Luft-, Sole- oder Wasserwärmepumpen, inklusive hydraulischer Einbindung, Heizkreisverteilung, Pufferspeichern und ggf. Rückbau bestehender Heizsysteme.
- Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge: Bereitstellung von Wallboxen, Ladesäulen oder Ladeparks (AC/DC), inklusive elektrischer Anbindung, Backend-Systemen, Benutzerverwaltung, optional eichrechtskonformer Abrechnung und Integration in PV-/Speicherlösungen.
- Generalunternehmer-Leistungen (GU): Gesamtheitliche Projektumsetzung inklusive Koordination aller beteiligten Gewerke (z. B. Elektro, Heizung/Sanitär, Tiefbau, Netzanschluss), Bauleitung, Abnahmebegleitung und Schnittstelle zu Behörden, Energieversorgern oder Förderstellen.
3.2 Projektierung ud technische Unterlagen
HEIM EXPRESS erstellt – soweit vereinbart – technische Projektunterlagen wie z.B. Ausführungspläne, Elektropläne, Heizlastberechnungen oder Dachbelegungspläne. Diese Unterlagen dienen der Bauausführung und werden dem Kunden bei Bedarf zur Verfügung gestellt. Projektanpassungen, die durch nicht vorhersehbare örtliche Gegebenheiten erforderlich werden, sind gesondert zu beauftragen.
3.3 Fördermittelservice und Behördenkommunikation
HEIM EXPRESS kann – nach gesonderter Vereinbarung – Kunden bei der Beantragung von Fördermitteln (z. B. KfW, BAFA) oder bei der Kommunikation mit Behörden (z. B. Netzbetreiber, Schornsteinfeger, Bauämter) unterstützen. Dieser Service ist nicht automatisch Bestandteil des Basisangebots.
3.4 Einsatz von Subunternehmern
Zur fachgerechten Ausführung bedient sich HEIM EXPRESS qualifizierter Fachpartner und Nachunternehmer, insbesondere für Elektroinstallationen, Tiefbau, Heizungsbau, Gerüstbau oder Netzanschlüsse. Diese Unternehmen handeln im Namen und Auftrag von HEIM EXPRESS. Der Kunde erklärt sich mit der Beauftragung externer Partner durch HEIM EXPRESS einverstanden.
4. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, alle erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen, damit HEIM EXPRESS die beauftragten Leistungen ordnungsgemäß ausführen kann. Dies umfasst insbesondere:
• Den freien Zugang zu allen für die Leistungserbringung notwendigen Bereichen, einschließlich Technikräumen, Zählerschränken, Dächern und Außenflächen.
• Die rechtzeitige Beschaffung sämtlicher erforderlicher Genehmigungen und Zustimmungen Dritter (z. B. Eigentümer, Netzbetreiber, Hausverwaltungen, Nachbarn).
• Die Bereitstellung vollständiger und wahrheitsgemäßer Angaben zu baulichen, elektrischen und sicherheitsrelevanten Gegebenheiten am Installationsort.
• Die Herstellung oder Beauftragung notwendiger Vorleistungen, z. B. Mauerdurchbrüche, Kabeltrassen, Fundamentarbeiten, Stromanschlüsse oder Internetverbindung.
• Die Bereitstellung geeigneter Ansprechpartner mit Entscheidungskompetenz während Planung, Ausführung und Abnahme.
Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht rechtzeitig nach und entstehen dadurch Verzögerungen, zusätzliche Kosten oder Mehraufwände, ist HEIM EXPRESS berechtigt, die vereinbarten Fristen anzupassen und den Mehraufwand gesondert in Rechnung zu stellen.
Eigenleistung oder Fremdinstallation durch den Kunden (sofern vereinbart)
Sofern vertraglich vereinbart ist, dass bestimmte Leistungen – wie z. B. die Installation von Ladestationen, Photovoltaikanlagen, Wärmepumpensystemen oder vorbereitende Gewerke wie Dachdecker- oder Malerarbeiten – nicht durch HEIM EXPRESS, sondern durch den Kunden selbst oder durch einen vom Kunden beauftragten Fachbetriebausgeführt werden, gilt Folgendes:
Der Kunde verpflichtet sich, ausschließlich qualifizierte und fachlich geeignete Unternehmen mit der Ausführung dieser Leistungen zu beauftragen. Dies gilt insbesondere für:
- Elektroinstallationen (z. B. Anschluss von PV-Anlagen, Ladestationen, Wärmepumpen),
- Heizungs- und Sanitärarbeiten,
- Dachdeckerleistungen (z. B. Vorbereitung der Dacheindeckung, Durchführung von Durchdringungen),
- Maler- oder Putzarbeiten (z. B. nach Leitungsverlegung oder Mauerdurchbrüchen),
- sonstige bauliche oder vorbereitende Tätigkeiten.
Der Kunde stellt sicher, dass die von ihm beauftragten Fachbetriebe:
- über die erforderlichen Qualifikationen, Zulassungen und ggf. Zertifizierungen verfügen,
- sämtliche geltenden gesetzlichen Vorschriften, technischen Normen und Sicherheitsregeln einhalten (z. B. DIN/VDE, TRGI, TAB, GEG, EnEV),
- ihre Leistungen rechtzeitig, vollständig und fachgerecht erbringen, sodass die Arbeiten von HEIM EXPRESS fristgerecht durchgeführt werden können.
Insbesondere dürfen technische Systeme (z. B. PV-Anlagen, Ladepunkte, Wärmepumpen) erst nach fachgerechter Montage, Prüfung und – soweit erforderlich – behördlicher oder netztechnischer Freigabe in Betrieb genommen werden.
HEIM EXPRESS übernimmt keine Haftung für Mängel, Schäden oder Verzögerungen, die aus unsachgemäßen oder unvollständigen Eigenleistungen bzw. Leistungen Dritter resultieren. Ebenso haftet HEIM EXPRESS nicht für Schäden an von Dritten vorinstallierten Komponenten.
Sofern durch Fremdleistungen Mehrkosten, Mehraufwand, Verzögerungen oder technische Anpassungen entstehen, behält sich HEIM EXPRESS das Recht vor, diese gesondert zu berechnen und Fristen entsprechend anzupassen.
5. Preise und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung der von HEIM EXPRESS zu erbringenden Leistungen richtet sich nach dem individuell vereinbarten Angebot. Alle Preisangaben verstehen sich – sofern nicht anders ausgewiesen – zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Im Angebot nicht enthaltene Zusatzleistungen, z. B. Mehraufwand bei der Installation, Sondermaterialien, Nachträge aufgrund geänderter Gegebenheiten, werden zusätzlich vergütet.
Rechnungen sind sofort nach Erhalt zur Zahlung fällig. Zahlungsfristen können abweichend vereinbart werden. Bei größeren Projekten kann eine Abschlags- oder Teilzahlungsregelung Anwendung finden. Bei Zahlungsverzug ist HEIM EXPRESS berechtigt, Verzugszinsen (bei Verbrauchern 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, bei Unternehmern 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz) sowie Mahngebühren geltend zu machen und die Arbeiten bis zum Ausgleich offener Forderungen einzustellen.
Anzahlungen
HEIM EXPRESS, ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder im Verlauf der Vertragsdurchführung angemessene Anzahlungen oder Vorauszahlungen zu verlangen. Die genaue Höhe sowie die Fälligkeit solcher Zahlungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung oder einer separaten Zahlungsvereinbarung. Die Erbringung von Leistungen – wie etwa die Beschaffung von Materialien, die Projektierung oder die Terminierung der Ausführung – beginnt erst nach Eingang der vereinbarten Anzahlung.
Zurückbehaltung bei Zahlungsverzug
Kommt der Kunde seiner Zahlungspflicht nicht nach, ist HEIM EXPRESS berechtigt, nach schriftlicher Mahnung und Ablauf einer angemessenen Nachfrist sämtliche weiteren Leistungen bis zum vollständigen Ausgleich der offenen Forderungen zurückzuhalten. Im Falle eines andauernden oder erheblichen Zahlungsverzugs behält sich HEIM EXPRESS das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen geltend zu machen. Bereits erbrachte Teilleistungen werden in diesem Fall anteilig abgerechnet.
Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
Eine Aufrechnung des Kunden mit Gegenforderungen ist nur zulässig, sofern diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde ausschließlich insoweit ausüben, wie es auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Darüber hinausgehende Zurückbehaltungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht gesetzlich zwingend vorgesehen sind.
6. Lieferung, Montage und Inbetriebnahme
HEIM EXPRESS liefert Materialien, Systeme und Komponenten an die im Vertrag bezeichnete Lieferadresse. Die Lieferung erfolgt auf Gefahr und Kosten des Kunden, soweit es sich nicht um Verbraucher handelt. Lieferfristen sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als Fixtermin zugesichert wurden.
Die Montage und Inbetriebnahme erfolgt gemäß den allgemein anerkannten Regeln der Technik durch geschultes Fachpersonal oder autorisierte Fachpartner. Eine Inbetriebnahme setzt voraus, dass sämtliche technischen Voraussetzungen erfüllt und erforderliche Vorleistungen erbracht wurden. Kommt es zu unerwarteten Erschwernissen, wird HEIM EXPRESS den Kunden informieren und ein Angebot zur Anpassung des Umfangs oder der Ausführungsfristen unterbreiten.
7. Eigentumsvorbehalt
Alle von HEIM EXPRESS, einer Marke der LADE EXPRESS GmbH, gelieferten Waren – wie etwa Photovoltaikmodule, Wechselrichter, Stromspeicher, Ladestationen, Wärmepumpen, Zubehörteile oder sonstige Komponenten – bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Kaufpreises einschließlich aller Nebenforderungen im Eigentum von HEIM EXPRESS.
Dieser Eigentumsvorbehalt gilt sowohl gegenüber Verbrauchern als auch Unternehmern, unabhängig davon, ob es sich um eine Einzelbestellung oder um fortlaufende Geschäftsbeziehungen handelt.
Für Unternehmer gilt ergänzend:
Der Unternehmerkunde ist berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebs weiterzuveräußern. In diesem Fall tritt er bereits zum Zeitpunkt des Weiterverkaufs sämtliche ihm daraus entstehenden Forderungen in Höhe des Bruttorechnungsbetrags (einschließlich Umsatzsteuer) an HEIM EXPRESS ab. HEIM EXPRESS nimmt diese Abtretung bereits jetzt an.
Der Unternehmer ist widerruflich ermächtigt, die abgetretenen Forderungen im eigenen Namen einzuziehen. HEIM EXPRESS behält sich jedoch das Recht vor, diese Einzugsermächtigung zu widerrufen, insbesondere dann, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.
Eine Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder ein Einbau der gelieferten Vorbehaltsware durch den Unternehmer erfolgt stets im Namen und für Rechnung von HEIM EXPRESS, ohne dass hieraus für HEIM EXPRESS Verpflichtungen entstehen. Erfolgt eine Verbindung oder untrennbare Vermischung mit anderen, nicht im Eigentum von HEIM EXPRESS stehenden Gegenständen, so entsteht ein Miteigentum an der neu entstandenen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Gesamtwert aller verbundenen oder vermischten Gegenstände zum Zeitpunkt der Verbindung.
Wird die Vorbehaltsware durch den Unternehmer in ein Gebäude oder auf einem Grundstück eingebaut, so erfolgt dieser Einbau nicht in der Absicht einer dauerhaften Verbindung. Die Vorbehaltsware bleibt in jedem Fall eine selbständige, ausbaubare und rückführbare Sache.
Der Unternehmerkunde erklärt sich bereits jetzt unwiderruflich damit einverstanden, dass HEIM EXPRESS im Fall des Zahlungsverzugs Zutritt zu dem betroffenen Gebäude oder Grundstück erhält, um die Vorbehaltsware fachgerecht zu demontieren und zurückzunehmen. Der Ausbau erfolgt auf Kosten des Kunden.
Unabhängig von der Kundengruppe gilt:
Vor vollständiger Zahlung darf die Vorbehaltsware weder verpfändet noch zur Sicherung übereignet werden. Im Falle von Zugriffen Dritter – insbesondere Pfändungen – ist HEIM EXPRESS unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist HEIM EXPRESS nach Rücktritt vom Vertrag berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen. In der Rücknahme liegt – vorbehaltlich abweichender gesetzlicher Vorschriften – nicht automatisch ein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, HEIM EXPRESS erklärt diesen ausdrücklich.
8. Betrieb, Wartung und Betreiberpflichten
Installation und Inbetriebnahme
Soweit im Vertrag vorgesehen, übernimmt HEIM EXPRESS, eine Marke der LADE EXPRESS GmbH, die Lieferung, Montage und Inbetriebnahme technischer Systeme – insbesondere von Ladeinfrastruktur, Photovoltaikanlagen und Wärmepumpen – am vereinbarten Standort. Die Ausführung erfolgt entweder durch eigenes qualifiziertes Fachpersonal oder durch autorisierte Partnerunternehmen, die im Namen und Auftrag von HEIM EXPRESS tätig werden.
Vorbereitung der Installation
Der Kunde hat sicherzustellen, dass sämtliche vertraglich vereinbarten Mitwirkungspflichten vor Beginn der Installation vollständig erfüllt sind. Dies umfasst insbesondere die ordnungsgemäße Vorbereitung des Montageortes, die technische Erschließung (z. B. Strom- oder Netzanschlüsse, Internetverbindung, Fundament, Befestigungspunkte), sowie den uneingeschränkten Zugang zur geplanten Installationsfläche.
Sollte sich bei Ankunft des Montageteams herausstellen, dass die örtlichen Gegebenheiten nicht den vereinbarten Voraussetzungen entsprechen oder zusätzliche, im Vorfeld nicht erkennbare Leistungen erforderlich sind (z. B. verdeckte Leitungssysteme, fehlende Durchbrüche, unzureichende Zählerschrankausstattung, nicht tragfähige Dacheindeckung), wird HEIM EXPRESS den Kunden hierüber unverzüglich informieren.
Notwendige Mehrleistungen, die über den ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, können dem Kunden gegen ein entsprechendes Angebot zusätzlich zur Verfügung gestellt werden. Alternativ wird ein neuer Installationstermin vereinbart.
Durchführung der Installation
Die Installation erfolgt unter Beachtung der geltenden technischen Vorschriften, der Herstellervorgaben sowie der allgemein anerkannten Regeln der Technik. HEIM EXPRESS installiert die jeweilige Anlage – sei es die Befestigung einer Wallbox, die Montage einer Wärmepumpe oder die Anbringung einer Photovoltaikanlage – vollständig gemäß den vertraglich geschuldeten Leistungen. Dazu gehört die mechanische Befestigung, die elektrische Anbindung (inkl. Absicherung), die Einbindung in bestehende Systeme sowie die Inbetriebnahme.
Im Rahmen der Inbetriebnahme werden grundlegende Funktionstests durchgeführt (z. B. Netzprüfung, Testladung, Wärmepumpenstart), sowie – falls vertraglich vereinbart – eine Backend-Anbindung oder Netzbetreiber-Registrierung vorbereitet.
Abnahme der Installationsleistung
Nach Abschluss der Installation und erfolgreicher Erstinbetriebnahme ist der Kunde verpflichtet, die erbrachte Leistung abzunehmen. HEIM EXPRESS kann dem Kunden hierfür ein Abnahmeprotokoll vorlegen, in dem etwaige erkennbare Mängel oder Restarbeiten dokumentiert werden.
Unerhebliche Mängel, die die Funktion der Gesamtanlage nicht wesentlich beeinträchtigen, berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme. Die Abnahme gilt ebenfalls als erfolgt, wenn der Kunde die Anlage mehr als sieben Kalendertage nach der Inbetriebnahme nutzt, ohne schriftlich Mängel geltend zu machen. Mit Abnahme der Leistung geht – sofern nicht bereits zuvor erfolgt – die Gefahr auf den Kunden über.
Einweisung und Dokumentation
Sofern im Vertrag vorgesehen, erfolgt nach Abschluss der Arbeiten eine kurze Einweisung des Kunden oder einer benannten Person in die grundlegende Bedienung des Systems. Der Kunde erhält alle relevanten technischen Unterlagen, Betriebs- und Montageanleitungen sowie sicherheitsrelevanten Informationen – in der Regel in elektronischer Form oder per Download-Link.
Der Kunde verpflichtet sich, die geltenden Benutzerhinweise, Sicherheitshinweise und Pflegeanweisungen zu beachten und an alle Nutzer der technischen Anlage (z. B. Fahrzeugnutzer, Mieter, Betreiberpersonal) weiterzugeben.
Betrieb und Wartung
Ordnungsgemäßer Betrieb
Nach Abnahme und Übergabe der technischen Anlage liegt die Verantwortung für deren ordnungsgemäßen Betrieb beim Kunden. Der Kunde verpflichtet sich, die Anlage ausschließlich entsprechend ihrer Zweckbestimmung sowie gemäß den gültigen Bedienungs- und Sicherheitsanleitungen zu betreiben. Dies gilt insbesondere für Ladeinfrastruktur, Wärmepumpen, Batteriespeicher oder PV-Wechselrichter.
Sofern gesetzlich oder vertraglich erforderlich, dürfen technische Anlagen erst nach ordnungsgemäßer Anmeldung beim Netzbetreiber oder bei zuständigen Behörden betrieben werden. Der Kunde hat sicherzustellen, dass Unbefugte keinen Zugriff auf sicherheitsrelevante Systeme erhalten (z. B. durch Benutzerzugang, RFID-Autorisierung oder Sicherungsmaßnahmen).
Wartungs- und Prüfpflichten
Der Kunde ist verpflichtet, alle notwendigen Prüf- und Wartungsmaßnahmen regelmäßig durchzuführen oder durchführen zu lassen, um einen sicheren und störungsfreien Betrieb der Anlage sicherzustellen.
Hierzu zählen u. a.:
- regelmäßige Sichtprüfungen,
- Funktionskontrollen (z. B. Testladung bei Ladeinfrastruktur, Notabschaltung bei Wärmepumpen),
- Sicherheitsüberprüfungen (z. B. Kontrolle von FI-Schutzschaltern),
- gegebenenfalls die Einhaltung der Vorgaben der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) bei gewerblicher Nutzung.
Verschleißteile – wie Steckkontakte, Dichtungen, Filterelemente oder Kühlmedien – sind turnusmäßig zu prüfen und ggf. auszutauschen. HEIM EXPRESS bietet dem Kunden auf Wunsch Wartungsverträge oder Einzelwartungsleistungen an. Ohne Abschluss eines Wartungsvertrags liegt die Instandhaltungsverantwortung vollständig beim Kunden.
Hersteller-Updates und Softwarepflege
Der Kunde ist verpflichtet, vom Hersteller oder von HEIM EXPRESS empfohlene Software- oder Firmware-Updates regelmäßig zu prüfen und ggf. einzuspielen, sofern diese nicht ausdrücklich im Rahmen eines Service- oder Wartungsvertrags durch HEIM EXPRESS übernommen werden.
HEIM EXPRESS informiert den Kunden – soweit bekannt – über sicherheitsrelevante Aktualisierungen, ist jedoch ohne vertragliche Verpflichtung nicht zur aktiven Fernwartung oder Systemüberwachung verpflichtet. Die unterlassene Einspielung notwendiger Updates kann die Gewährleistungsansprüche einschränken, insbesondere wenn der Mangel auf eine veraltete Software zurückzuführen ist.
Gewährleistung bei Sach- und Rechtsmängeln
Verbraucherrechte bei Mängeln
Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, richtet sich die Gewährleistung bei mangelhafter Lieferung oder Leistung durch HEIM EXPRESS nach den zwingenden gesetzlichen Vorschriften. Der Kunde kann im Falle eines Sach- oder Rechtsmangels vorrangig Nacherfüllung verlangen, wobei HEIM EXPRESS das Recht vorbehalten bleibt, die Art der Nacherfüllung unter Beachtung der Zumutbarkeit selbst zu wählen.
Die Nacherfüllung umfasst ausschließlich die Mangelbeseitigung oder die Nachlieferung mangelfreier Ware – ein Anspruch auf kostenfreie Demontage und Neuinstallation im Rahmen der Nachbesserung besteht nur, sofern dies zur Nacherfüllung objektiv erforderlich ist.
Schlägt die Nacherfüllung endgültig fehl, steht dem Kunden das Recht zur Minderung oder – bei einem nicht nur unerheblichen Mangel – zum Rücktritt vom Vertrag zu. Weitergehende Schadensersatzansprüche bestehen ausschließlich unter den in der Rubrik „Haftung“ niedergelegten Voraussetzungen.
Im Rahmen der gesetzlichen Beweislastumkehr (§ 477 BGB) wird bei Mängeln, die innerhalb von 24 Monaten ab Übergabe auftreten, vermutet, dass sie bereits bei Gefahrübergang vorlagen – es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art des Mangels oder der Sache unvereinbar. Die gesetzliche Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei Verbrauchern beträgt grundsätzlich zwei Jahre ab Übergabe der Ware oder – bei werkvertraglichen Leistungen – zwei Jahre ab Abnahme. Für Bauwerke oder Einbauprodukte gelten abweichend fünf Jahre (§ 438 Abs. 1 Nr. 2 bzw. § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB), soweit gesetzlich zwingend vorgeschrieben.
Gewährleistung gegenüber Unternehmern
Ist der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, beschränkt sich die Mängelhaftung durch HEIM EXPRESS zunächst auf eine nach eigenem Ermessen zu erbringende Nacherfüllung in Form von Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung.
Nur wenn die Nacherfüllung binnen angemessener Frist scheitert oder unzumutbar ist, kann der Kunde nach seiner Wahl den Preis mindern oder – bei einem erheblichen Mangel – vom Vertrag zurücktreten. Eine Rückabwicklung des Vertrages aufgrund geringfügiger Mängel ist ausgeschlossen.
Die gesetzliche Gewährleistungsfrist wird – abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB – für Unternehmer auf 12 Monateab Übergabe der Ware bzw. Abnahme der Werkleistung beschränkt. Diese Verkürzung gilt nicht für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen oder Leben, Körper oder Gesundheit betreffen.
Keine Mängelrechte bestehen insbesondere dann, wenn der geltend gemachte Mangel auf:
- fehlerhafter Bedienung oder Nichtbeachtung von Herstellerangaben,
- baulichen Veränderungen durch Dritte,
- eigenmächtigen Reparaturversuchen,
- mangelnder Wartung oder Reinigung,
- äußeren Einflüssen (z. B. Witterung, Stromausfälle, Überspannung),
- oder sonstigen Umständen außerhalb des Verantwortungsbereichs von HEIM EXPRESS beruht.
Verschleißteile und altersbedingte Abnutzung gelten nicht als Mangel. Für gebrauchte Güter kann die Gewährleistung gegenüber Unternehmern vollständig ausgeschlossen werden, sofern dies individualvertraglich vereinbart wurde.
Rügepflicht von Unternehmerkunden
Für Unternehmer gilt § 377 HGB. Der Kunde ist verpflichtet, gelieferte Waren sowie erbrachte Leistungen unverzüglich nach Ablieferung auf erkennbare Mängel zu untersuchen und etwaige Beanstandungen schriftlich binnen 7 Kalendertagen anzuzeigen. Unterbleibt die rechtzeitige Anzeige, gelten die Leistungen auch im Hinblick auf erkennbare Mängel als genehmigt.
Versteckte Mängel sind ebenfalls unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen. Bei Verstoß gegen die Rügeobliegenheit entfallen sämtliche Ansprüche auf Nacherfüllung, Minderung, Rücktritt oder Schadensersatz in Bezug auf den betroffenen Mangel.
Herstellergarantien
Etwaige über die gesetzliche Gewährleistung hinausgehende Garantien werden ausschließlich von den jeweiligen Herstellern gewährt. HEIM EXPRESS selbst übernimmt keine eigene Garantie, es sei denn, diese wurde schriftlich zugesichert. Garantieansprüche sind ausschließlich nach Maßgabe der Garantiebedingungen des Herstellers direkt gegenüber diesem geltend zu machen. Die gesetzlichen Mängelrechte des Kunden bleiben durch freiwillige Garantien unberührt.
Schadensersatzansprüche bei Mängeln
Soweit HEIM EXPRESS bei einem Mangel schadensersatzpflichtig ist, richtet sich die Haftung ausschließlich nach den Regelungen der Ziffer „Haftung“. Insbesondere ist die Haftung bei leicht fahrlässig verursachten Schäden auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Die gesetzliche Verjährungsfrist für Mängelansprüche bleibt unberührt für Ansprüche aufgrund vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Vorschriften (z. B. Produkthaftungsgesetz).
Haftung
Unbeschränkte Haftung
HEIM EXPRESS haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sofern diese durch HEIM EXPRESS, gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen schuldhaft verursacht wurden.
Eine unbeschränkte Haftung besteht ebenfalls in Fällen der Produkthaftung, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder bei der Übernahme einer ausdrücklich schriftlich erklärten Garantie, wenn gerade der garantierte Zustand nicht gegeben ist.
Beschränkte Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
Haftungsausschluss
Für alle übrigen Fälle einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung ausgeschlossen. Gegenüber Unternehmern haftet HEIM EXPRESS ausdrücklich nicht für:
- entgangenen Gewinn,
- Produktionsausfälle oder Betriebsunterbrechungen,
- indirekte Schäden oder mittelbare Folgeschäden,
- nicht realisierte Einsparungen oder Rückzahlungsansprüche aus Fördermitteln.
Haftungsausschluss bei Kundenverschulden und höherer Gewalt
Keine Haftung besteht, wenn Schäden durch Handlungen oder Unterlassungen des Kunden selbst oder durch höhere Gewalt verursacht wurden. Dazu zählen u. a.:
- Nichtbeachtung von Herstellerangaben oder Bedienungsanleitungen,
- fehlerhafte oder unsachgemäße Nutzung durch den Kunden oder Dritte,
- Nichteinhaltung gesetzlicher Prüf-, Melde- oder Wartungspflichten,
- Einwirkungen durch Sturm, Blitz, Wasser, Vandalismus oder Überspannung,
- Verzögerungen infolge behördlicher Auflagen, Krieg, Pandemien, Streiks oder Materialmangel.
Haftungsumfang und Geltungsbereich
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern. Bei Verbrauchern gelten sie jedoch nur insoweit, als sie nicht gegen zwingendes Recht verstoßen – insbesondere bleiben unberührt:
- Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz,
- Ansprüche wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
- sowie § 309 Nr. 7 BGB.
11. Widerrufsrecht für Verbraucher
11.1 Widerrufsrecht:
Wenn der Kunde Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist und mit HEIM EXPRESS GmbH einen Vertrag im Wege des Fernabsatzes (z.B. Online-Shop, Telefon) oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen hat, steht ihm ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Der Verbraucher kann den Vertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen.
11.2 Fristbeginn:
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage und beginnt bei Kaufverträgen über Waren an dem Tag, an dem der Verbraucher (oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht Frachtführer ist) die Ware erhalten hat. Hat der Verbraucher mehrere Waren im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt und werden diese getrennt geliefert, beginnt die Frist, sobald der Verbraucher die letzte Ware erhalten hat. Bei Lieferung in mehreren Teilsendungen oder Stücken beginnt die Frist, sobald die letzte Teilsendung oder das letzte Stück beim Verbraucher eingegangen ist. Bei Verträgen über Dienstleistungen (z.B. ein gesonderter Installationsvertrag ohne Warenkauf) beginnt die Widerrufsfrist mit dem Tag des Vertragsabschlusses.
11.3 Ausübung des Widerrufs:
Um sein Widerrufsrecht auszuüben, muss der Verbraucher HEIM EXPRESS mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über seinen Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informieren. Er kann dafür das gesetzliche Muster-Widerrufsformular verwenden, das ihm von HEIM EXPRESS zur Verfügung gestellt wird, dies ist jedoch nicht vorgeschrieben. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Verbraucher die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Frist absendet.
Der Widerruf ist zu richten an:
HEIM EXPRESS
Hermann-Drescher-Weg 2k
45329 Essen
E-Mail: anfrage@heim-express.de
11.4 Folgen des Widerrufs:
Wenn der Verbraucher den Vertrag widerruft, hat HEIM EXPRESS ihm alle Zahlungen, die HEIM EXPRESS vom Verbraucher erhalten hat, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme zusätzlicher Kosten, die sich daraus ergeben, dass der Verbraucher eine andere Art der Lieferung als die von HEIM EXPRESS angebotene günstigste Standardlieferung gewählt hat), unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf bei HEIM EXPRESS eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet HEIM EXPRESS dasselbe Zahlungsmittel, das der Verbraucher bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem Verbraucher wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dem Verbraucher wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
HEIM EXPRESS kann die Rückzahlung verweigern, bis HEIM EXPRESS die Waren wieder zurückerhalten hat oder bis der Verbraucher den Nachweis erbracht hat, dass er die Waren zurückgesandt hat, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist (vgl. § 357 Abs. 4 BGB).
11.5 Rückgabe von Waren:
Der Verbraucher hat die Ware unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag, an dem er HEIM EXPRESS über den Widerruf unterrichtet hat, an HEIM EXPRESS zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn der Verbraucher die Waren vor Ablauf der Frist von 14 Tagen absendet.
Rücksendekosten: Der Verbraucher trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren, es sei denn, HEIM EXPRESS hat sich ausdrücklich bereit erklärt, diese Kosten zu übernehmen. Nicht paketversandfähige Waren (z.B. sperrige Güter) werden nach Abstimmung durch HEIM EXPRESS abgeholt; die Kosten der Abholung hat der Verbraucher zu tragen, sofern nicht anders vereinbart.
11.6 Wertersatz für Wertverlust:
Der Verbraucher muss für einen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist. Mit anderen Worten: Der Verbraucher darf die Ware wie in einem Ladengeschäft prüfen. Bei überschreitender Nutzung der Ware haftet der Verbraucher für den dadurch eintretenden Wertverlust.
11.7 Widerruf bei Dienstleistungen:
Hat der Verbraucher verlangt, dass eine Dienstleistung (z.B. eine Installationsleistung) während der Widerrufsfrist beginnen soll, so hat er HEIM EXPRESS einen angemessenen Wertersatz zu leisten, der dem Anteil der bis zum Widerruf bereits erbrachten Leistung im Vergleich zum Gesamtumfang der vertraglich vorgesehenen Leistung entspricht (vgl. § 357 Abs. 8 BGB). Dies bedeutet: Widerruft der Verbraucher den Vertrag, nachdem HEIM EXPRESS eine Teilleistung auf sein Verlangen hin begonnen oder erbracht hat, muss der Verbraucher diese bereits erhaltene Teilleistung vergüten.
11.8 Erlöschen des Widerrufsrechts:
Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen, wenn HEIM EXPRESS die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen hat, nachdem der Verbraucher dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben hat und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch HEIM EXPRESS verliert.
11.9 Gesetzliche Ausnahmen:
In bestimmten gesetzlich geregelten Fällen besteht kein Widerrufsrecht. So kann der Verbraucher das Widerrufsrecht u.a. nicht ausüben bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind (§ 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB). Ebenfalls kein Widerrufsrecht besteht bei versiegelten Waren, die aus Gesundheits- oder Hygienegründen nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde (§ 312g Abs. 2 Nr. 3 BGB), sowie in weiteren in § 312g Abs. 2 BGB genannten Ausnahmefällen (wie z.B. schnell verderbliche Waren, Zeitungen/Zeitschriften ohne Abo, etc.). HEIM EXPRESS weist solche Ausnahmen jeweils im Angebot oder der Produktbeschreibung aus, soweit einschlägig.
11.10 Muster-Widerrufsformular:
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.
HEIM EXPRESS
Hermann-Drescher-Weg 2k, 45329 Essen
Tel: 0201858926658
E-Mail: anfrage@heim-express.de
Hiermit widerrufe(n) ich/wir () den von mir/uns () abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgender Waren ()/die Erbringung der folgenden Dienstleistung ()
Bestellt am: _____________ ()/ erhalten am:____________________ ()
Name des/der Verbraucher(s): _________________________________
Anschrift des/der Verbraucher(s):
Datum und Unterschrift des/der Verbraucher(s):
(*) Unzutreffendes streichen.
12. Höhere Gewalt
12.1 Haftungsausschluss bei Höherer Gewalt:
HEIM EXPRESS haftet nicht für die Unmöglichkeit der Leistung oder Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, bei Vertragsschluss nicht vorhersehbare Ereignisse verursacht worden sind, die HEIM EXPRESS nicht zu vertreten hat. Höhere Gewalt liegt vor, wenn ein unabwendbares und unvorhersehbares Ereignis nach Vertragsschluss von außen eintritt, das selbst durch äußerste zumutbare Sorgfalt nicht verhindert oder unschädlich gemacht werden kann. Hierzu zählen insbesondere, aber nicht abschließend:
- Naturereignisse und Katastrophen: z.B. Überschwemmungen, Erdbeben, Wirbelstürme oder andere extreme Naturgewalten;
- Krieg, Unruhen, Terror: Krieg (erklärt oder unerklärt), kriegerische Auseinandersetzungen, Aufruhr, Streiks, Aussperrungen, politische Unruhen oder terroristische Akte;
- Epidemien/Pandemien und behördliche Maßnahmen: schwere Seuchenausbrüche (z.B. eine Pandemie) sowie Quarantäneanordnungen, Import-/Exportbeschränkungen, behördliche Betriebsschließungen oder sonstige hoheitliche Eingriffe;
- Sonstige unvorhersehbare Umstände: etwa unverschuldete Transport- und Lieferverzögerungen (z.B. durch Verkehrsstörungen, Grenzschließungen), unverschuldete Betriebsstörungen (z.B. Brand, Stromausfall, IT-Ausfall durch externe Angriffe) oder Ausfälle von Zulieferern, die trotz Abschluss eines entsprechenden Deckungsgeschäfts nicht liefern.
In Fällen höherer Gewalt oder vergleichbarer unverschuldeter Umstände, welche die Vertragserfüllung ganz oder teilweise hindern, verlängern sich die vertraglichen Leistungsfristen automatisch um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Ist die Leistung infolge solcher Ereignisse dauerhaft (mindestens für einen Zeitraum von mehr als 3 Monaten) unmöglich oder einer Partei unzumutbar erschwert, so sind beide Vertragsparteien zum Rücktritt bzw. zur Kündigung des Vertrags berechtigt. Bereits erbrachte (Teil-)Leistungen sind in diesem Fall nach den gesetzlichen Vorschriften abzurechnen. Schadensersatzansprüche wegen der eingetretenen Verzögerung oder Unmöglichkeit sind – vorbehaltlich Ziffer 10.1 dieser AGB – ausgeschlossen.
Die Parteien werden sich gegenseitig unverzüglich über den Eintritt eines Falles höherer Gewalt informieren und alles Zumutbare unternehmen, um die Auswirkungen auf die Vertragserfüllung so gering wie möglich zu halten.
13. Vertragslaufzeit und Kündigung bei Dauerschuldverhältnissen
13.1 Laufzeit und Kündigung:
Verträge mit einer festen Laufzeit, die über die Lieferung von Waren oder Dienstleistungen hinausgehen (z.B. Abonnements oder Wartungsverträge), können von beiden Parteien unter Einhaltung der vertraglich festgelegten Kündigungsfristen gekündigt werden. Wird keine spezielle Laufzeit und Kündigungsfrist vereinbart, gelten die gesetzlichen Bestimmungen des BGB für Verträge mit unbestimmter Laufzeit.
Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. In Fällen der Kündigung aus wichtigem Grund oder bei Verträgen mit einer unbestimmten Laufzeit kann der Vertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden.
14. Datenschutz
14.1 Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten:
HEIM EXPRESS erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Kunden nur im Einklang mit den geltenden Datenschutzbestimmungen. Die Erhebung und Nutzung personenbezogener Daten erfolgt zur Erfüllung des Vertrages, zur Kundenbetreuung, zur Abwicklung von Bestellungen und für Marketingzwecke, soweit der Kunde hierin eingewilligt hat.
14.2 Rechte des Kunden:
Der Kunde hat das Recht, Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten zu erhalten, diese zu berichtigen, zu löschen oder die Verarbeitung einzuschränken, sowie der Verarbeitung personenbezogener Daten jederzeit zu widersprechen. Der Kunde kann jederzeit seine Einwilligung zur Verarbeitung seiner Daten widerrufen, ohne dass die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung berührt wird.
14.3 Datenweitergabe:
Die Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte erfolgt nur dann, wenn dies zur Vertragserfüllung notwendig ist oder wenn der Kunde ausdrücklich eingewilligt hat. Eine Weitergabe an unbefugte Dritte erfolgt nicht. HEIM EXPRESS verpflichtet sich, alle erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz der personenbezogenen Daten des Kunden zu ergreifen.
14.4 Datensicherheit:
HEIM EXPRESS setzt moderne Sicherheitsmaßnahmen ein, um die personenbezogenen Daten des Kunden vor Verlust, Missbrauch und unbefugtem Zugriff zu schützen. Diese Maßnahmen entsprechen dem Stand der Technik und werden regelmäßig überprüft.
15. Schlussbestimmungen
15.1 Anwendbares Recht:
Auf sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen HEIM EXPRESS und dem Kunden findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Die Bestimmungen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
15.2 Gerichtsstand:
Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist der Gerichtsstand am Sitz von HEIM EXPRESS in Essen, Deutschland, sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Anderenfalls ist der Gerichtsstand gemäß den gesetzlichen Bestimmungen festzulegen.
15.3 Salvatorische Klausel:
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt eine Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.
15.4 Änderungen der AGB:
HEIM EXPRESS behält sich vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. Die Änderungen werden dem Kunden in geeigneter Weise (z. B. per E-Mail oder durch Veröffentlichung auf der Website) mitgeteilt. Änderungen werden wirksam, wenn der Kunde ihnen nach Ablauf einer Frist von 14 Tagen nach Mitteilung nicht widerspricht oder der Vertrag nach Mitteilung weiter fortgeführt wird.
15.5 Vertragssprache:
Die Vertragssprache ist Deutsch.
Stand: März 2025